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   BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16   

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BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16 (https://dejure.org/2016,50624)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16 (https://dejure.org/2016,50624)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1490/16 (https://dejure.org/2016,50624)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG
    Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren sowie im eA-Verfahren nach Erledigterklärung - Billigkeit der Auslagenerstattung bei Verletzung des Anspruchs auf effektiven fachgerichtlichen Eilrechtsschutz im Ausgangsverfahren (eV-Verfahren gem §§ 935, 940 ZPO) - ...

  • Wolters Kluwer

    Erstattung der Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren und im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung infolge der Erledigungserklärung; Untersagung des Abrisses eines Gebäudes in einer Kleingartenanlage

  • rewis.io

    Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren sowie im eA-Verfahren nach Erledigterklärung - Billigkeit der Auslagenerstattung bei Verletzung des Anspruchs auf effektiven fachgerichtlichen Eilrechtsschutz im Ausgangsverfahren (eV-Verfahren gem §§ 935, 940 ZPO) - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren und im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung infolge der Erledigungserklärung; Untersagung des Abrisses eines Gebäudes in einer Kleingartenanlage

  • rechtsportal.de

    Erstattung der Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren und im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung infolge der Erledigungserklärung; Untersagung des Abrisses eines Gebäudes in einer Kleingartenanlage

  • datenbank.nwb.de

    Auslagenerstattung im Verfassungsbeschwerdeverfahren sowie im eA-Verfahren nach Erledigterklärung - Billigkeit der Auslagenerstattung bei Verletzung des Anspruchs auf effektiven fachgerichtlichen Eilrechtsschutz im Ausgangsverfahren (eV-Verfahren gem §§ 935, 940 ZPO) - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zeitablauf bei der einstweiligen Verfügung - und der Justizgewährleistungsanspruch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das erledigte Verfassungsbeschwerdeverfahren - und die Auslagenerstattung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das erledigte Verfassungsbeschwerdeverfahren - und die bereits erlassene einstweilige Anordnung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    Eines besonderen gerichtlichen Ausspruchs hierüber bedarf es nicht (vgl. BVerfGE 7, 75 ; 85, 109 ).

    Zwar findet eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Auslagenerstattungsverfahren regelmäßig nicht statt, denn eine solche kursorische Prüfung entspricht nicht der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, verfassungsrechtliche Zweifelsfragen mit bindender Wirkung inter omnes zu klären (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).

    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung angenommen werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    Diese Auslegung lässt außer Betracht, dass der Justizgewährungsanspruch als staatliche Pflicht und individuelles Recht die Kehrseite des staatlichen Gewaltmonopols, der bürgerlichen Friedenspflicht und des Selbsthilfeverbots bildet (vgl. BVerfGE 54, 277 ; Schmidt-Aßmann, in: Maunz/ Dürig, GG, 77. EL Juli 2016, Art. 19 Abs. 4 Rn. 16).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    aa) Der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG, abzuleitende Justizgewährungsanspruch gewährleistet nicht nur den Zugang zu den Gerichten sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstands (vgl. BVerfGE 97, 169 ; 107, 395 ; 108, 341 ).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    aa) Der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG, abzuleitende Justizgewährungsanspruch gewährleistet nicht nur den Zugang zu den Gerichten sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstands (vgl. BVerfGE 97, 169 ; 107, 395 ; 108, 341 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    aa) Der aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG, abzuleitende Justizgewährungsanspruch gewährleistet nicht nur den Zugang zu den Gerichten sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstands (vgl. BVerfGE 97, 169 ; 107, 395 ; 108, 341 ).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    bb) Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz verlangt bei Eilverfahren, dass Rechtsschutz jedenfalls dann gewährt wird, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfGE 46, 166 ; 79, 69 zu Art. 19 Abs. 4 GG).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    bb) Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz verlangt bei Eilverfahren, dass Rechtsschutz jedenfalls dann gewährt wird, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfGE 46, 166 ; 79, 69 zu Art. 19 Abs. 4 GG).
  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung angenommen werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    Zwar findet eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Auslagenerstattungsverfahren regelmäßig nicht statt, denn eine solche kursorische Prüfung entspricht nicht der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, verfassungsrechtliche Zweifelsfragen mit bindender Wirkung inter omnes zu klären (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).
  • KG, 09.02.2001 - 5 U 9667/00

    Schutzfähigkeit von Gartenanlagen

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1490/16
    Dies kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich der Streitgegenstand im fraglichen Zeitraum nicht wesentlich verändert hat (vgl. KG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2001 - 5 U 9667/00 -, juris, Rn. 14; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2008 - 7 W 19/08 -, juris, Rn. 9 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 9. März 1990 - 7 U 142/89 -, NJW-RR 1990, S. 1236 ).
  • OLG Hamburg, 20.03.2008 - 7 W 19/08

    Anforderung an das Vorliegen einer für den Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

  • BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen

  • BVerfG, 06.09.2016 - 2 BvR 1493/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen

  • BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 2275/16

    Verfassungswidrige Versagung wirksamen Eilrechtsschutzes im Strafvollzug

  • OLG Hamm, 09.03.1990 - 7 U 142/89
  • BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53

    Keine Auslagenerstattung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft

  • BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR:

    Er gewährleistet nicht nur den Zugang zu den Gerichten sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstands (vgl. BVerfGE 97, 169 ; 107, 395 ; 108, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1490/16 -, Rn. 11), sondern verbietet es dem Gericht auch, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 54, 94 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ).
  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvR 469/20

    Kategorische Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Entlassung aus

    Der Rechtsschutz auch im Eilverfahren darf sich nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muss zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führen (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1490/16 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvQ 49/17

    Keine Auslagenerstattung im einstweiligen Anordnungsverfahren mangels Begründung

    Eine Erstattung kann aus Billigkeitsgesichtspunkten allerdings dann angeordnet werden, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei überschlägiger Beurteilung offensichtlich Aussicht auf Erfolg gehabt hätte und im Rahmen der lediglich kursorischen Prüfung zu verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen nicht Stellung genommen zu werden braucht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2017 - 2 BvQ 40/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1490/16 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 262/19

    Ablehnung eines Antrags auf Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der

    Eine Erstattung kann aus Billigkeitsgesichtspunkten allerdings dann angeordnet werden, wenn die Verfassungsbeschwerde bei überschlägiger Beurteilung offensichtlich Aussicht auf Erfolg gehabt hätte und im Rahmen der lediglich kursorischen Prüfung zu verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen nicht Stellung genommen zu werden braucht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2017 - 2 BvQ 40/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1490/16 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2018 - 2 BvQ 49/17 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 21.02.2018 - 2 BvR 2628/17

    Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen nach Erledigterklärung, wenn die

    Eine Erstattung kann aus Billigkeitsgesichtspunkten allerdings dann angeordnet werden, wenn die Verfassungsbeschwerde bei überschlägiger Beurteilung offensichtlich Aussicht auf Erfolg gehabt hätte und im Rahmen der lediglich kursorischen Prüfung zu verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen nicht Stellung genommen zu werden braucht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. September 2017 - 2 BvQ 40/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1490/16 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2018 - 2 BvQ 49/17 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 23.05.2023 - 2 BvR 2013/22

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren für das Eil- sowie

    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1490/16 -, Rn. 9).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.03.2017 - 2 BvR 1490/16   

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https://dejure.org/2017,8244
BVerfG, 14.03.2017 - 2 BvR 1490/16 (https://dejure.org/2017,8244)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.2017 - 2 BvR 1490/16 (https://dejure.org/2017,8244)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 2017 - 2 BvR 1490/16 (https://dejure.org/2017,8244)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren; Festsetzung des Werts des erfolgreichen Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf die Hälfte des Gegenstandswerts für das Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erlass einer eA und Erledigterklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Feststellung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren; Festsetzung des Werts des erfolgreichen Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf die Hälfte des Gegenstandswerts für das Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    RVG § 14 Abs. 1 ; RVG § 37 Abs. 2 S. 2
    Feststellung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren; Festsetzung des Werts des erfolgreichen Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf die Hälfte des Gegenstandswerts für das Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erlass einer eA und Erledigterklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.12.2016 - 2 BvR 2023/16

    Geschäftsverteilung und Garantie des gesetzlichen Richters (nachträgliche

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2017 - 2 BvR 1490/16
    Der festzusetzende Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren beträgt demnach mindestens 5.000 EUR und wenn die Verfassungsbeschwerde auf Grund einer Entscheidung der Kammer Erfolg hat, in der Regel 10.000 EUR (vgl. zuletzt z.B. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Dezember 2016 - 2 BvR 2023/16 -, juris, Rn. 37).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2017 - 2 BvR 1490/16
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12

    Strafvollzug (Antrag auf Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt;

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2017 - 2 BvR 1490/16
    Dies gilt auch für den vorliegenden Fall, in welchem die Verfassungsbeschwerde voraussichtlich Erfolg gehabt hätte und lediglich auf Grund einer Erledigung keine Entscheidung der Kammer mehr ergangen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 1446/12 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2013 - 2 BvR 1373/12 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 1446/12

    Gegenstandswertfestsetzung und Auslagenerstattung nach Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2017 - 2 BvR 1490/16
    Dies gilt auch für den vorliegenden Fall, in welchem die Verfassungsbeschwerde voraussichtlich Erfolg gehabt hätte und lediglich auf Grund einer Erledigung keine Entscheidung der Kammer mehr ergangen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 1446/12 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Dezember 2013 - 2 BvR 1373/12 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 22.08.2017 - 2 BvR 2039/16

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 BVerfGG ist aufgrund seiner Zielrichtung, eine lediglich vorläufige Regelung herbeizuführen, demgegenüber ein erheblich niedrigerer Wert zuzumessen als demjenigen für die Verfassungsbeschwerde (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2011 - 1 BvR 1671/10 -, juris, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. März 2017 - 2 BvR 1490/16 -, juris, Rn. 1).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.07.2016 - 2 BvR 1490/16   

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https://dejure.org/2016,22768
BVerfG, 28.07.2016 - 2 BvR 1490/16 (https://dejure.org/2016,22768)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.2016 - 2 BvR 1490/16 (https://dejure.org/2016,22768)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 2 BvR 1490/16 (https://dejure.org/2016,22768)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, §§ 581 ff BGB, § 858 BGB
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Untersagung der Beseitigung von Gebäuden in Kleingartenanlage bei strittigen Pachtverhältnissen - Folgenabwägung

  • Wolters Kluwer

    Entscheid über den Antrag auf einstweilige Anordnung nach Maßgabe einer Folgenabwägung; Einstweilige Anordnung bzgl. der Untersagung des Abrisses von Gebäuden in einer Kleingartenanlage

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Untersagung der Beseitigung von Gebäuden in Kleingartenanlage bei strittigen Pachtverhältnissen - Folgenabwägung

  • rechtsportal.de

    Entscheid über den Antrag auf einstweilige Anordnung nach Maßgabe einer Folgenabwägung; Einstweilige Anordnung bzgl. der Untersagung des Abrisses von Gebäuden in einer Kleingartenanlage

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Entscheid über den Antrag auf einstweilige Anordnung nach Maßgabe einer Folgenabwägung; Einstweilige Anordnung bzgl. der Untersagung des Abrisses von Gebäuden in einer Kleingartenanlage

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: einstweilige Untersagung der Beseitigung von Gebäuden in Kleingartenanlage bei strittigen Pachtverhältnissen - Folgenabwägung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2016 - 2 BvR 1490/16
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ).
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